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Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act ohne Übergangsfrist. Beantworten Sie vier Fragen und geben Sie Ihre Adresse ein: Sie erhalten eine Karte Ihrer Pflichten nach Art. 50, was bereits abgedeckt ist und welche Fristen gelten.
Er sendet höchstens acht gewöhnliche Anfragen an Seiten, die Ihr Server ohnehin öffentlich ausliefert: Startseite, robots.txt, Sitemap, llms.txt, eine Prüfung auf eine nicht vorhandene Seite und bis zu zwei Unterseiten. Keine Anmeldung, nichts Verstecktes, aus Ihren Inhalten wird nichts gespeichert außer den technischen Befunden. Er weist sich als SiteCheck/1.0 mit einem Link auf diese Seite aus. Wenn Sie das nicht wünschen, tragen Sie ein Disallow für SiteCheck in Ihre robots.txt ein, dann liest er nur robots.txt und geht nicht weiter, oder schreiben Sie mir und ich sperre Ihre Domain.
Ja. Die Transparenzpflichten des Art. 50 kennen keine Ausnahme für kleine Unternehmen und keine Übergangsfrist: Sie gelten seit 02.08.2026 für alle, deren KI-Systeme sich an Nutzer in der EU richten.
Ja. Für die Offenlegung auf der eigenen Website ist verantwortlich, wer das System vor dem Nutzer einsetzt, egal wer den Bot gebaut hat.
Der Scan liest nur öffentliche Signale. Interne KI, E-Mail-Agenten und KI-Telefonie sieht er nicht; genau dafür gibt es die vier Fragen, und das bezahlte Audit prüft die realen Systeme.
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